AKTUELL
Verlängerung der AVE und Nachtrag 4 in Kraft
Die AVE des GAV für das Basler Ausbaugewerbe wurde bis zum 31.12.2027 verlängert. Zudem wurde der Nachtrag 4 allgemeinverbindlich erklärt. Beides tritt am
1. September 2026 in Kraft.
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Neuer GAV für das Basler Ausbaugewerbe 2023 - 2026 seit 1. Januar 2023 in Kraft. |